Rechner / SVS-Nachzahlungsrechner
Vergleiche die vorläufigen Beiträge mit dem, was die SVS nach deinem Einkommensteuerbescheid endgültig verlangt – Zweig für Zweig.
Vorläufig rechnet die SVS mit der Beitragsgrundlage aus deiner Vorschreibung, sonst mit dem Gewinn von vor drei Jahren, aufgewertet mit dem Aktualisierungsfaktor (2026: 1,181). In den ersten drei Jahren gilt die Mindestbeitragsgrundlage von 6.613,20 Euro im Jahr.
Endgültig zählen deine Einkünfte laut Bescheid nach dem Gewinnfreibetrag plus die vorgeschriebenen Beiträge zur Pensions- und Krankenversicherung: 26,83 Prozent für Pension, Krankenversicherung und Selbständigenvorsorge bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 97.020 Euro, dazu 155,40 Euro Unfallversicherung im Jahr. Mit Gewerbeschein bleibt die Krankenversicherung in den ersten beiden Jahren endgültig auf dem Mindestbetrag, wenn du in den zehn Jahren davor nicht nach dem GSVG versichert warst.
Neue Selbständige zahlen erst über 6.613,20 Euro Einkünfte. Mit Gewerbeschein kannst du dich bei Umsatz bis 55.000 Euro und Einkünften bis 6.613,20 Euro von Kranken- und Pensionsversicherung befreien lassen, wenn du in den letzten fünf Jahren höchstens zwölf Monate nach dem GSVG versichert warst oder das Pensionsalter erreicht hast – die Unfallversicherung bleibt.