Wie sie funktioniert
Liegt dein Jahresumsatz bei höchstens 55.000 Euro brutto, verrechnest du keine Umsatzsteuer und gibst in der Regel keine UVA ab. Auf der Rechnung steht dann ein Hinweis, etwa „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerbefreiung“.
Der Haken: keine Vorsteuer
Umsatzsteuer, die du selbst bezahlst – für Laptop, Software, Miete – bekommst du nicht zurück. Wer viel investiert oder nur Unternehmen als Kunden hat, fährt mit einem Verzicht oft besser.
Für wen sie sich lohnt
Vor allem, wenn deine Kunden Privatpersonen sind. Für sie bist du um 20 Prozent günstiger. Unternehmer als Kunden bekommen die Umsatzsteuer ohnehin zurück; für sie macht es keinen Unterschied.
Wenn du die Grenze überschreitest
Überschreitest du 55.000 Euro um höchstens 10 Prozent, also bis 60.500 Euro, bleibst du bis 31. Dezember Kleinunternehmer und wirst erst ab dem nächsten Jahr steuerpflichtig. Darüber endet die Befreiung sofort: Schon der Umsatz, mit dem du 60.500 Euro überschreitest, braucht Umsatzsteuer, und ab dann gilt die UVA-Pflicht.
Häufige Fragen
Zählt auch Umsatz aus dem Ausland?
Für die Grenze zählen die in Österreich steuerbaren Umsätze. Die Details bei EU-Leistungen sind knifflig.
Kann ich später wieder Kleinunternehmer werden?
Nach einem Verzicht erst nach fünf Jahren.
Was gilt bei Einkäufen aus dem Ausland?
Kaufst du Leistungen aus dem Ausland mit Reverse Charge, etwa Onlinewerbung, Hosting oder Software, schuldest du die österreichische Umsatzsteuer von 20 Prozent selbst – und kannst sie nicht als Vorsteuer abziehen. Dafür brauchst du eine UID und meldest die Steuer in der UVA oder der Jahreserklärung.
Bin ich als Kleinunternehmer auch von der SVS befreit?
Nein, das ist eine eigene Regel mit eigenem Antrag: Mit Gewerbeschein geht sie bei Umsatz bis 55.000 Euro und Einkünften bis 6.613,20 Euro im Jahr (2026).
Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen und ersetzt keine Steuerberatung. Beträge und Grenzen ändern sich jährlich – Stand Oktober 2026, ohne Gewähr.