Drei Töpfe, die nicht dir gehören
Von jedem Euro, den ein Kunde zahlt, gehen Teile an andere: die Umsatzsteuer ans Finanzamt, rund ein Viertel des Gewinns vor SVS an die SVS und je nach Höhe ein Teil als Einkommensteuer.
Die Umsatzsteuer ist am einfachsten – sie ist nie dein Geld und geht mit der nächsten UVA weg. Für SVS und Einkommensteuer brauchst du eine laufende Rücklage.
Die Faustregel – und warum sie nur ein Anfang ist
Wer 35 bis 45 Prozent des Gewinns zurücklegt, liegt meistens auf der sicheren Seite. Bei kleinen Gewinnen reichen oft 25 bis 30 Prozent, weil die ersten 13.539 Euro Einkommen steuerfrei sind – nach SVS und Gewinnfreibetrag sind das rund 21.000 Euro Gewinn. Bei hohen Gewinnen eher mehr, weil der Grenzsteuersatz auf 48 oder 50 Prozent steigt; die SVS endet dagegen bei der Höchstbeitragsgrundlage von 97.020 Euro (2026).
So legst du monatlich zurück
Einmal im Monat, am besten gleich nach der UVA:
Der häufigste Fehler
Die SVS schreibt in den ersten Jahren niedrige vorläufige Beiträge vor. Wer nur diese zurücklegt, erlebt ab dem dritten Jahr die Nachzahlung – und später jedes Mal, wenn der Gewinn steigt. Lege immer vom tatsächlichen Gewinn zurück, nicht von der Vorschreibung.
Häufige Fragen
Wohin mit der Rücklage?
Auf ein eigenes Sparkonto, getrennt vom Geschäfts- und Privatkonto. Täglich verfügbar, damit du Fristen zahlen kannst.
Kann ich die Rücklage investieren?
Nur in Dinge, die du bis zum Fälligkeitstermin sicher wieder zu Geld machen kannst.
Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen und ersetzt keine Steuerberatung. Beträge und Grenzen ändern sich jährlich – Stand Oktober 2026, ohne Gewähr.