Warum trennen, wenn es nicht Pflicht ist?
Das Finanzamt verlangt bei Einzelunternehmern kein eigenes Konto. Aber jede private Zahlung auf dem Konto ist eine Zeile, die jemand prüfen, erklären und aussortieren muss – du, deine Kanzlei oder im Ernstfall die Betriebsprüfung.
Auf einem getrennten Konto ist jede Bewegung geschäftlich. Das halbiert die Arbeit bei der Zuordnung und macht Auswertungen erst verlässlich.
So funktioniert die Trennung im Alltag
Einnahmen kommen aufs Geschäftskonto, Ausgaben gehen davon weg. Was du privat brauchst, überweist du dir als Privatentnahme – einmal im Monat, mit einem festen Betrag.
Was passiert, wenn doch einmal etwas vermischt wird?
Kein Drama. Eine private Zahlung vom Geschäftskonto wird als Privatentnahme gebucht, eine geschäftliche Ausgabe von der Privatkarte als Einlage. Wichtig ist nur, dass es die Ausnahme bleibt und der Beleg da ist.
Häufige Fragen
Reicht ein zweites Unterkonto bei meiner Bank?
Meist ja. Es muss kein „Geschäftskonto“-Produkt sein – entscheidend ist, dass nur betriebliche Zahlungen darüber laufen. Prüf aber die Bedingungen deiner Bank: Manche schließen die geschäftliche Nutzung eines Privatkontos aus.
Brauche ich ein Konto pro Betrieb?
Nicht zwingend, aber bei zwei klar getrennten Tätigkeiten erleichtert es die Zuordnung sehr.
Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen und ersetzt keine Steuerberatung. Beträge und Grenzen ändern sich jährlich – Stand Oktober 2026, ohne Gewähr.