Die Arbeitsplatzpauschale
Hast du keinen anderen Arbeitsplatz außerhalb der Wohnung, kannst du jährlich pauschal 1.200 Euro absetzen. Hast du daneben mehr als 13.539 Euro aktive Einkünfte, für die dir ein anderer Raum zur Verfügung steht – etwa als Angestellter –, sind es 300 Euro.
Beide Pauschalen und die Telearbeitspauschale gelten zum letzten Mal für das Wirtschaftsjahr 2026. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 beginnen, sind sie abgeschafft (Budgetbegleitgesetz 2027–2028).
Das echte Arbeitszimmer
Ein Raum in der Wohnung ist nur absetzbar, wenn er fast ausschließlich beruflich genutzt wird und der Mittelpunkt deiner gesamten Tätigkeit ist. Dann setzt du den anteiligen Mietaufwand ab – statt der Pauschale. Diese Regeln gelten auch ab 2027 weiter.
Was sonst noch geht
Arbeitsmittel wie Laptop und Monitor sind unabhängig davon absetzbar, auch ab 2027 als normale Betriebsausgabe. Ergonomische Möbel wie Schreibtisch und Bürostuhl deckt die große Pauschale ab; neben der kleinen setzt du sie bis 300 Euro im Jahr ab. Internet und Telefon mit dem beruflichen Anteil.
Häufige Fragen
Kann ich Pauschale und Arbeitszimmer kombinieren?
Nein, du entscheidest dich für eines von beiden.
Gilt die Pauschale auch bei Pauschalierung?
Ja, bis einschließlich 2026 zusätzlich.
Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen und ersetzt keine Steuerberatung. Beträge und Grenzen ändern sich jährlich – Stand Oktober 2026, ohne Gewähr.