Wie die E/A-Rechnung denkt
Gezählt wird, was tatsächlich zufließt und abfließt. Eine Rechnung, die im Dezember gestellt und im Jänner bezahlt wird, ist eine Einnahme des neuen Jahres. Einfach, übersichtlich und für die meisten Einzelunternehmen völlig ausreichend.
Wie die Bilanz denkt
In der doppelten Buchhaltung zählt der wirtschaftliche Zeitpunkt. Die Rechnung vom Dezember ist Ertrag des alten Jahres, auch wenn das Geld erst im Jänner kommt. Dazu kommen Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Abgrenzungen.
Wann die Bilanz Pflicht wird
Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH immer. Für Einzelunternehmen, wenn der Umsatz eines Betriebs in zwei aufeinanderfolgenden Jahren über 700.000 Euro liegt – dann ab dem übernächsten Jahr – oder einmal eine Million übersteigt – dann schon ab dem Folgejahr. Ausgenommen sind freie Berufe wie Ärzte, Anwälte oder Architekten; wer mit Gewerbeschein arbeitet, zählt nicht dazu.
Freiwillig umstellen?
Das geht, lohnt sich aber selten. Die Bilanz ist aufwendiger und bringt steuerlich meist keinen Vorteil. Ein Grund kann ein geplanter Wechsel in die GmbH sein. Beim Umstieg entsteht ein Übergangsgewinn oder -verlust, der in die Steuer eingeht.
Häufige Fragen
Kann ich mit der E/A-Rechnung den Gewinn verschieben?
In gewissem Rahmen, etwa durch den Zahlungszeitpunkt. Für regelmäßige Zahlungen gibt es aber eine 15-Tage-Regel rund um den Jahreswechsel.
Was ist ein Jahresabschluss bei E/A?
Die E/A-Rechnung selbst plus Anlagenverzeichnis. Eine Bilanz gibt es dabei nicht.
Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen und ersetzt keine Steuerberatung. Beträge und Grenzen ändern sich jährlich – Stand Oktober 2026, ohne Gewähr.