Wenn du ins EU-Ausland verrechnest
Bei Dienstleistungen an Unternehmer in einem anderen EU-Staat verrechnest du keine österreichische Umsatzsteuer. Auf der Rechnung stehen deine und die UID des Kunden sowie der Hinweis, dass die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht. Das gilt für die meisten Dienstleistungen – nicht etwa für Leistungen an Grundstücken, Personenbeförderung, Eintritt zu Veranstaltungen, Restaurantleistungen und kurzfristige Fahrzeugvermietung; dafür gelten eigene Regeln.
Die Zusammenfassende Meldung
Diese Umsätze meldest du zusätzlich in der ZM – für den Zeitraum deiner UVA, bis Ende des Folgemonats. So kann der Staat des Kunden prüfen, ob er die Steuer abführt.
Wenn du aus dem Ausland einkaufst
Hetzner, Google Ads oder Figma verrechnen dir als Unternehmer netto. Du rechnest die österreichische Umsatzsteuer selbst hinzu und ziehst sie im selben Atemzug als Vorsteuer ab. Mit vollem Vorsteuerabzug ist das unterm Strich null, aber in der UVA sichtbar. Als Kleinunternehmer schuldest du die 20 Prozent ebenso, bekommst sie aber nicht zurück – für dich sind sie echte Kosten.
Häufige Fragen
Muss ich die UID jedes Mal prüfen?
Vor dem ersten Geschäft und regelmäßig danach. Eine Stufe-2-Abfrage in FinanzOnline belegt, dass du sorgfältig geprüft hast.
Was ist mit Kunden in der Schweiz?
Die Schweiz ist nicht in der EU. Bei Dienstleistungen an Unternehmen ist der Umsatz meist in Österreich nicht steuerbar, eine ZM gibt es dafür nicht.
Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen und ersetzt keine Steuerberatung. Beträge und Grenzen ändern sich jährlich – Stand Oktober 2026, ohne Gewähr.