Betriebsvermögen oder nicht
Nutzt du das Auto mehr als zur Hälfte betrieblich, gehört es ins Betriebsvermögen – das ist dann Pflicht. Darunter bleibt es privat, und du setzt Kilometergeld an. Dann setzt du alle Kosten ab und rechnest den privaten Anteil heraus. Ohne Fahrtenbuch schätzt das Finanzamt – selten zu deinen Gunsten.
Die Luxustangente
Kosten über 40.000 Euro gelten als unangemessen. Die AfA und die vom Kaufpreis abhängigen Kosten wie Zinsen oder Leasingraten sind dann nur anteilig absetzbar, Treibstoff und Reparaturen dagegen voll.
E-Auto
Bei Elektroautos ist die Vorsteuer bis 40.000 Euro voll abziehbar, zwischen 40.000 und 80.000 Euro anteilig, darüber gar nicht. Für Verbrenner gibt es grundsätzlich keinen Vorsteuerabzug.
Kilometergeld als Alternative
Bleibt das Auto privat, setzt du für betriebliche Fahrten 50 Cent pro Kilometer an. Bei wenig betrieblichen Fahrten ist das oft die einfachere Lösung.
Häufige Fragen
Was ist mit Leasing?
Die Leasingraten sind Betriebsausgabe, ebenfalls mit Luxustangente und Privatanteil.
Brauche ich ein Fahrtenbuch?
Ohne ist der Privatanteil kaum nachweisbar. Digital geht auch.
Was gilt in der GmbH?
Ein Auto der GmbH ist immer Betriebsvermögen. Fährt der Geschäftsführer damit privat, ist das ein Sachbezug: 2 Prozent der Anschaffungskosten im Monat, höchstens 960 Euro, bei niedrigem CO₂-Ausstoß 1,5 Prozent, höchstens 720 Euro. Für E-Autos sind es bis 2026 null, ab 2027 0,375 Prozent (höchstens 180 Euro), ab 2028 0,625 Prozent (höchstens 300 Euro).
Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen und ersetzt keine Steuerberatung. Beträge und Grenzen ändern sich jährlich – Stand Oktober 2026, ohne Gewähr.