Pflichtangaben über 400 Euro
Jede normale Rechnung braucht:
Kleinbetragsrechnung
Bis 400 Euro brutto reichen Name und Anschrift des Ausstellers, Datum, Menge und Bezeichnung, Zeitraum, Bruttobetrag und Steuersatz.
Sonderfälle
Bei Reverse Charge fehlt die Steuer, dafür braucht es den Hinweis und beide UIDs. Als Kleinunternehmer schreibst du den Hinweis auf die Befreiung. Rechnungen an Dienststellen des Bundes gehen als E-Rechnung über das Unternehmensserviceportal oder PEPPOL; Länder und Gemeinden haben eigene Regeln.
Häufige Fragen
Darf ich eine Rechnungsnummer überspringen?
Die Nummern müssen einmalig und fortlaufend sein. Lücken solltest du erklären können, etwa durch einen Storno.
Wie korrigiere ich eine falsche Rechnung?
Mit einer Rechnungskorrektur oder einem Storno und einer neuen Rechnung.
Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen und ersetzt keine Steuerberatung. Beträge und Grenzen ändern sich jährlich – Stand Oktober 2026, ohne Gewähr.