Monat oder Quartal
Lag dein Umsatz im Vorjahr über 100.000 Euro, meldest du monatlich, sonst vierteljährlich. Die UVA für August ist bis 15. Oktober fällig, die für das dritte Quartal bis 15. November. Monatlich darfst du auch freiwillig melden: Dafür gibst du die UVA für Jänner rechtzeitig ab.
Was drinsteht
Umsätze nach Steuersätzen, innergemeinschaftliche Leistungen und die Vorsteuer aus deinen Eingangsrechnungen. Aus der Differenz ergibt sich die Zahllast oder eine Gutschrift.
Wann du keine UVA abgeben musst
Lag der Vorjahresumsatz bei höchstens 55.000 Euro (bis 2024: 35.000 Euro), musst du die UVA nicht einreichen, solange du die Zahllast pünktlich zahlst. Rechnen musst du sie trotzdem.
Pünktlich zahlen
Zu spät gezahlte Umsatzsteuer kostet einen Säumniszuschlag von zwei Prozent, sobald er 50 Euro erreicht; nach drei und nach sechs Monaten kommt je ein weiteres Prozent dazu. Gibst du die UVA zu spät ab, droht zusätzlich ein Verspätungszuschlag von bis zu zehn Prozent. Die UVA-Zahlung ist deshalb der erste Posten, für den eine Rücklage da sein muss.
Häufige Fragen
Was, wenn ich mich verrechnet habe?
Du kannst die UVA korrigieren, solange die Jahreserklärung noch nicht abgegeben ist. Nach dem Fälligkeitstag wirkt die Korrektur einer zu niedrigen Zahllast als Selbstanzeige – zahl die Differenz dann gleich mit.
Bekomme ich Guthaben ausbezahlt?
Auf Antrag ja, sonst wird es mit späteren Zahlungen verrechnet.
Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen und ersetzt keine Steuerberatung. Beträge und Grenzen ändern sich jährlich – Stand Oktober 2026, ohne Gewähr.