Entnahme ist kein Aufwand
Überweist du dir 3.000 Euro vom Geschäftskonto, sinkt dein Gewinn dadurch nicht. Versteuert wird der Gewinn des Betriebs, egal wie viel du davon privat verwendest.
Deshalb kann es passieren, dass du hohe Steuern zahlst, obwohl du wenig entnommen hast – oder umgekehrt. Anders bei Sachen: Nimmst du etwa einen Laptop aus dem Betrieb ins Private, zählt er mit seinem Teilwert als Entnahme – das kann Gewinn und Umsatzsteuer auslösen.
Einlagen: der Weg zurück
Zahlst du eine geschäftliche Ausgabe privat, ist das eine Einlage. Auch das Startkapital oder ein Laptop, den du privat gekauft hast und ab jetzt betrieblich nutzt, ist eine Einlage.
Wie viel darf ich entnehmen?
So viel, wie nach Rücklagen für Steuer, SVS und laufende Kosten übrig bleibt. Ein fester monatlicher Betrag macht die Planung einfacher als unregelmäßige Entnahmen.
Und in der GmbH?
Dort gibt es Geschäftsführergehalt und Gewinnausschüttung. Einfach Geld vom Firmenkonto zu nehmen ist in der GmbH problematisch und kann als verdeckte Ausschüttung gelten.
Häufige Fragen
Muss ich Entnahmen belegen?
Ein Beleg ist nicht nötig, aber die Buchung muss klar als Privatentnahme erkennbar sein.
Sind Entnahmen steuerpflichtig?
Nicht zusätzlich. Die Steuer fällt auf den Gewinn an, nicht auf die Entnahme.
Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen und ersetzt keine Steuerberatung. Beträge und Grenzen ändern sich jährlich – Stand Oktober 2026, ohne Gewähr.