Was eine Einbringung ist
Du bringst deinen Betrieb als Ganzes in eine GmbH ein und bekommst dafür Anteile. Steuerlich wird das nicht als Verkauf behandelt: Die Buchwerte werden fortgeführt, stille Reserven bleiben unversteuert.
Die Voraussetzungen
Damit die Begünstigungen gelten:
Der Stichtag
Der Einbringungsstichtag darf bis zu neun Monate zurückliegen. Häufig wählt man den 31. Dezember – dann gehört das ganze neue Jahr schon der GmbH. Als E/A-Rechner brauchst du zum Stichtag eine Bilanz – der Wechsel kann einen Übergangsgewinn auslösen, der zu versteuern ist.
Was du vorher klären solltest
Mietverträge, Kundenverträge, Kredite und Förderungen gehen nicht immer automatisch mit. Bei Liegenschaften fällt Grunderwerbsteuer an, meist 0,5 Prozent vom Grundstückswert. Und: Die GmbH bilanziert und zahlt Körperschaftsteuer, du bekommst Gehalt oder Ausschüttungen.
Häufige Fragen
Lohnt sich die Einbringung?
Als grobe Orientierung: unter rund 60.000 Euro Gewinn fast nie, zwischen 60.000 und 150.000 Euro je nachdem, wie viel du entnimmst, darüber oft. Lass es dir vorher unbedingt von deiner Kanzlei durchrechnen.
Brauche ich einen Notar?
Fast immer. Ohne Notar geht nur die vereinfachte Gründung mit einem Gesellschafter und Bareinlage – die Einbringung ist eine Sacheinlage und braucht den Notar.
Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen und ersetzt keine Steuerberatung. Beträge und Grenzen ändern sich jährlich – Stand Oktober 2026, ohne Gewähr.