Sofort oder verteilt
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 1.000 Euro netto kannst du im Jahr der Anschaffung voll absetzen. Ziehst du keine Vorsteuer ab, etwa als Kleinunternehmer, gilt die Grenze brutto. Alles darüber wird auf die Nutzungsdauer verteilt – die Abschreibung, kurz AfA.
Wie die lineare AfA funktioniert
Anschaffungskosten geteilt durch Nutzungsdauer ergibt den jährlichen Betrag. Nimmst du es in der zweiten Hälfte des Wirtschaftsjahres in Betrieb, darfst du im ersten Jahr nur die halbe AfA ansetzen.
Das Anlagenverzeichnis
Für jedes abzuschreibende Gut führst du Anschaffungsdatum, Kosten, Nutzungsdauer und Restwert. Beim Verkauf wird der Restwert ausgebucht und der Erlös ist eine Einnahme.
Häufige Fragen
Kann ich auch degressiv abschreiben?
Für viele neue Güter ja, mit bis zu 30 Prozent vom Restwert. Ausgeschlossen sind Gebäude, Pkw mit Verbrenner, Gebrauchtes, Luftfahrzeuge, Anlagen für fossile Energie und Software, die nicht der Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit dient.
Gibt es zusätzlich einen Investitionsfreibetrag?
Ja, für Güter mit mindestens vier Jahren Nutzungsdauer: 10 Prozent der Kosten, für ökologische 15 Prozent – für Anschaffungen von 1. November 2025 bis Ende 2026 sind es 20 und 22 Prozent. Bei Pauschalierung gibt es ihn nicht.
Was ist mit gebrauchten Geräten?
Die Nutzungsdauer richtet sich nach der Restlebensdauer, oft kürzer als bei neuen.
Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen und ersetzt keine Steuerberatung. Beträge und Grenzen ändern sich jährlich – Stand Oktober 2026, ohne Gewähr.