Die Beitragsgrundlage
Grundlage sind deine Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid – also schon nach dem Gewinnfreibetrag – plus die Beiträge zur Pensions- und Krankenversicherung, die dir die SVS für das Jahr vorgeschrieben hat. Darauf zahlst du zusammen 26,83 Prozent, das ist rund ein Viertel des Gewinns vor SVS. Nach oben ist die Grundlage mit der Höchstbeitragsgrundlage gedeckelt (2026: 8.085 Euro im Monat), nach unten gilt eine Mindestgrundlage (551,10 Euro im Monat).
Vorläufig und endgültig
Weil der Bescheid erst später kommt, rechnet die SVS vorläufig mit dem Einkommen von vor drei Jahren, aufgewertet um einen Faktor. Kommt dann der richtige Bescheid, wird nachgerechnet – die sogenannte Nachbemessung.
Was die Nachzahlung so groß macht
Die Nachbemessung kommt oft für ein ganzes Jahr auf einmal – und gleichzeitig steigen die vorläufigen Beiträge für die laufenden Quartale. Das kann in einem Jahr leicht das Doppelte der üblichen Beiträge ausmachen.
Vorsorgen statt nachzahlen
Du kannst bei der SVS beantragen, die vorläufigen Beiträge an dein erwartetes Einkommen anzupassen. Oder du legst selbst die Differenz monatlich zurück. Beides schützt vor dem Schock, wenn der Bescheid kommt.
Häufige Fragen
Sind SVS-Beiträge absetzbar?
Ja, voll als Betriebsausgabe. Das mindert deine Einkommensteuer spürbar.
Wann sind die Beiträge fällig?
Vierteljährlich, jeweils am Ende des zweiten Monats im Quartal.
Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen und ersetzt keine Steuerberatung. Beträge und Grenzen ändern sich jährlich – Stand Oktober 2026, ohne Gewähr.