Wann eine Reise eine Reise ist
Eine betriebliche Reise liegt vor, wenn du dich mindestens 25 Kilometer von deinem Betriebsort entfernst und länger als drei Stunden unterwegs bist.
Taggeld
Dauert die Reise mehr als drei Stunden, steht dir für jede angefangene Stunde ein Zwölftel des Taggelds zu – bei vier Stunden also 10 Euro –, ab mehr als elf Stunden der volle Satz. Bekommst du ein Mittag- oder Abendessen gratis, kürzt sich das Taggeld um 15 Euro.
Kilometergeld
Fährst du mit dem privaten Auto, setzt du 50 Cent pro Kilometer an – bis 30.000 Kilometer im Jahr. Damit sind alle Kosten des Autos abgegolten. Mit einem betrieblichen Auto gibt es kein Kilometergeld.
Was du aufzeichnen musst
Datum, Ziel, Zweck, Beginn und Ende der Reise und bei Kilometergeld die gefahrenen Kilometer. Ein Kalendereintrag mit Kunde und Ort ist ein guter Anfang.
Häufige Fragen
Gilt das Taggeld auch, wenn ich regelmäßig zum selben Kunden fahre?
Bei wiederkehrenden Fahrten zum selben Ort kann ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit entstehen, etwa nach fünf Tagen hintereinander oder 15 Tagen im Jahr am selben Ort. Dann fällt das Taggeld weg.
Wie ist es im Ausland?
Dort gelten eigene Sätze je Land, meist höhere – in einigen Ländern wie Ungarn, der Slowakei oder Griechenland aber unter 30 Euro.
Gibt es Vorsteuer aus dem Taggeld?
Ja. Mit Vorsteuerabzug rechnest du aus dem Taggeld für Reisen im Inland 10 Prozent Umsatzsteuer heraus.
Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen und ersetzt keine Steuerberatung. Beträge und Grenzen ändern sich jährlich – Stand Oktober 2026, ohne Gewähr.