Welche Formulare
Die Einkommensteuererklärung E1 ist das Hauptformular. Dazu kommt die Beilage E1a für betriebliche Einkünfte – eine pro Betrieb. Bist du umsatzsteuerpflichtig, gibst du zusätzlich die Umsatzsteuer-Jahreserklärung U1 ab.
Was in die E1a gehört
Deine Erlöse und Aufwände, aufgeteilt auf Kennzahlen wie Waren, Fremdleistungen, Personal, Abschreibung, Reisekosten oder Pflichtversicherung. Dazu der Gewinnfreibetrag und das Ergebnis.
Häufige Fehler
Die meisten Rückfragen entstehen an denselben Stellen:
Häufige Fragen
Muss ich eine Erklärung abgeben, wenn ich Verlust hatte?
Nur wenn eine Pflicht besteht: Das Finanzamt fordert dich auf, du bilanzierst oder dein Einkommen liegt über 13.539 Euro (2026). Bei einem Verlust lohnt sich die Erklärung trotzdem, weil er mit anderen Einkünften ausgeglichen oder vorgetragen werden kann.
Kann ich die Frist verlängern?
Auf Antrag ja. Mit einer Steuerberatung gelten ohnehin längere Fristen.
Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen und ersetzt keine Steuerberatung. Beträge und Grenzen ändern sich jährlich – Stand Oktober 2026, ohne Gewähr.