Wie die Basispauschalierung funktioniert
Statt jede Ausgabe einzeln zu belegen, ziehst du einen Prozentsatz vom Umsatz ab: seit 2026 15 Prozent, höchstens 63.000 Euro. Für beratende, schriftstellerische, vortragende und unterrichtende Tätigkeiten gelten 6 Prozent, höchstens 25.200 Euro. Voraussetzung: höchstens 420.000 Euro Umsatz im Vorjahr und keine Buchführung.
Zusätzlich absetzen darfst du nur Wareneinkauf, Löhne, Fremdlöhne, die direkt in deine Leistung eingehen, die SVS-Beiträge und ersetzte Reisekosten.
Die Kleinunternehmerpauschalierung
Liegt dein Umsatz unter der Kleinunternehmergrenze, kannst du noch einfacher rechnen: 45 Prozent des Umsatzes gelten als Ausgaben, höchstens 24.750 Euro, bei Dienstleistungsbetrieben 20 Prozent, höchstens 11.000 Euro. Daneben zählen nur die SVS-Beiträge und ersetzte Reisekosten.
Wann es sich lohnt
Wenn deine tatsächlichen Ausgaben niedriger sind als die Pauschale. Wer neben Waren und Löhnen kaum Kosten hat, spart oft. Für Beratung gelten nur 6 Prozent – da lohnt es sich seltener. Wer viel investiert, fährt mit echten Belegen besser.
Was du trotzdem brauchst
Aufzeichnungen über deine Umsätze und die Belege für alles, was du zusätzlich absetzt. Und für die Umsatzsteuer gelten die normalen Regeln weiter.
Häufige Fragen
Kann ich jedes Jahr wechseln?
Nein. Nach einem Wechsel zurück zur Einzelaufzeichnung darfst du die Basispauschalierung frühestens nach fünf Wirtschaftsjahren wieder nutzen, die Kleinunternehmerpauschalierung nach drei.
Gibt es den Gewinnfreibetrag?
Nur den Grundfreibetrag.
Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen und ersetzt keine Steuerberatung. Beträge und Grenzen ändern sich jährlich – Stand Oktober 2026, ohne Gewähr.